Bald ist es soweit: Die Abgeltungssteuer wird zum 01. Januar 2009 ihren Dienst antreten und damit die Kapitalertragssteuer – zumindest für Erträge ab diesem Datum – in den Ruhestand schicken. Deshalb wird es nun auch für Sie Zeit, sich ein wenig über diese Steuer zu informieren und die wichtigsten Fakten ins Gedächtnis einzuprägen.
„25 % auf alle Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren“ heißt die Devise ab dem 01. Januar! Sie wissen nicht, was gemeint ist? Dann ist es an der Zeit, sich ausgiebig über die kommende Abgeltungssteuer zu informieren. Und wie es der Name schon sagt: Ihre Steuerschuld wird förmlich damit abgegolten, denn zu zahlen ist sie völlig unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Haben Sie also einen höheren Satz, dann freuen Sie sich, denn Sie brauchen nicht mehr mit unbeliebten Nachzahlungen zu rechnen. Für all jene, die einen geringeren Steuersatz haben, heißt es: In den sauren Apfel beißen!
Ob Zinsen, Dividenden oder andere Kapitaleinkünfte – für Jeden gilt der einheitliche Steuersatz. Weiterhin müssen Sie Folgendes wissen:
- Abgeltungssteuer ersetzt Kapitalertragssteuer - Solidaritätszuschlag von 5,5 % bleibt erhalten - Wegfall Spekulationsfrist (12 Monate) bei Wertpapiergeschäften -> Veräußerungsgewinne von Anfang an steuerpflichtig
Nichts abführen brauchen all diejenigen, die einen ausreichenden freistellungsauftrag bei ihrer Bank aufweisen können oder einen Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten und diese beim Institut abgegeben haben.
Sie wissen mit diesen Begriffen Nichts anzufangen? Sie wollen sich genauer über die Abgeltungssteuer informieren? Kein Problem! Klicken Sie einfach auf Abgeltungssteuer.