Verbraucher haben seit dem 1. Juli 2010 das Recht, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Dadurch ist monatlich ein Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 985,15 Euro vor Pfändungen und Gläubigern geschützt. Dieser Betrag erhöht sich bei speziellen Leistungen wie Unterhaltspflichten etc. Zu den Anbietern eines P-Kontos gehört die Schwäbische Bank mit der bekannten Prepaid-Kreditkarte inklusive Girokonto Global MasterCard-Premium.
Dieses auf reiner Guthabenbasis geführte Girokonto der Global MasterCard kann problemlos in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dazu sind lediglich die folgenden Schritte zu beachten:
2. Kunde erhält Umstellungsformular per E-Mail (im Ausnahmefall auch gegen Gebühr per Post); ab etwa Ende August soll dieses Formular im eingeloggten Online-Bereich zum Download zur Verfügung stehen
3. Kunde sendet unterschriebenes Umstellungsformular an angegebene Rücksendeadresse
4. Schwäbische Bank stellt das Girokonto sofort nach Eingang des Formulars auf P-Konto um
Sobald die Umstellung erfolgte, steht dem Kontoinhaber mindestens der Grundfreibetrag von 985,15 Euro frei zur Verfügung. Dieser kann mit der Prepaid-MasterCard am Geldautomaten abgehoben oder für Inlandsüberweisungen genutzt werden.
Die Global MasterCard ist weltweit nutzbar und wird unabhängig von Schufa und Bonität des Antragstellers jedem ab 18 Jahren mit gültigem Personalausweis oder Reisepass genehmigt. Ablehnungen gibt es keine. Große Plus: Die Schwäbische Bank erlaubt Kontoinhabern (z.B. Selbstständige), die Durchführung von Überweisungen sowohl für den privaten als auch gewerblichen Bereich.